Die Vertrauensfrage ist ein Instrument in parlamentarischen Systemen, insbesondere in der deutschen Politik, das von der Regierung genutzt werden kann, um das Vertrauen des Parlaments (in Deutschland: des Bundestags) zu überprüfen. Es ist im deutschen Grundgesetz in Artikel 68 geregelt.

Wie funktioniert die Vertrauensfrage?

  • Der/die Bundeskanzler/-in stellt dem Bundestag die Frage: „Vertrauen Sie mir und meiner Regierung?“
  • Der Bundestag stimmt daraufhin ab. Damit die Vertrauensfrage erfolgreich ist, muss eine absolute Mehrheit (mehr als 50 % der Mitglieder des Bundestags) zustimmen.

Wann wird die Vertrauensfrage gestellt?

Die Vertrauensfrage wird gestellt, wenn:

  1. Politische Instabilität besteht: Die Regierung ist sich nicht sicher, ob sie noch die Mehrheit im Parlament hat, um Gesetze durchzusetzen.
  2. Taktisches Mittel: Ein Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage absichtlich verlieren, um Neuwahlen zu erzwingen. Das war zum Beispiel bei Helmut Kohl (1982) und Gerhard Schröder (2005) der Fall.

Was passiert, wenn die Vertrauensfrage verloren wird?

Wenn die Regierung die Mehrheit verliert, gibt es zwei Optionen:

  1. Der Bundespräsident kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen, wodurch Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
  2. Der Bundeskanzler bleibt im Amt, aber er regiert dann nur noch mit einer Minderheitsregierung, was die politische Arbeit erschwert.

Warum ist die Vertrauensfrage wichtig?

  • Sie ist ein Instrument, um die Handlungsfähigkeit der Regierung zu sichern.
  • Sie ist ein Mittel, um den politischen Willen des Parlaments zu klären.
  • Sie dient der demokratischen Kontrolle und Stabilität im parlamentarischen System.
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